Schulsport und Schulsportbefreiung
Schüler und deren Eltern beziehungsweise volljährige Schüler sind zu Beginn eines Schuljahres aktenkundig über die Regelungen zur Sicherheit im Schulsport zu belehren.
Es werden insbesondere benötigt:
- Sportbekleidung entsprechend der Lernbereichsspezifik
- Sportschuhe mit Sohleneigenschaften, die den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Sporthallen beziehungsweise der Außensportanlagen entsprechen.
Die Lehrkraft stellt sicher, dass die Schüler vor Beginn des Sportunterrichts ausnahmslos alle Gegenstände, die eine unfall- und verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährden könnten, ablegen. Hierzu gehören insbesondere:
- Uhren, Schlüssel, Gürtel und Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Piercings).
Bitte achten Sie darauf, dass an den entsprechenden Unterrichtstagen diese Schmuckgegestände gleich zu Hause bleiben.
Die Haare müssen im Sportunterricht so getragen werden, dass sie zu keiner Beeinträchtigung führen und keine Gefahr darstellen. Brillenträgern ist das Tragen einer sportgerechten Brille zu empfehlen.
Schulsportbefreiungen
Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen, die den Zeitraum von 4 Wochen überschreiten, bedürfen der amtsärztlichen Bestätigung.