Grundschule Markkleeberg-Großstädteln

"Bewegte und sichere Schule"

Aufnahme an der Grundschule


Allgemeine Informationen zur Aufnahme

Bitte informieren Sie sich über folgenden Link: https://www.schule.sachsen.de/1788.htm


Wichtige Unterlagen zur Anmeldung

Das Formular "Schüleraufnahmebogen" ist bei einer Anmeldung an unserer Schule immer notwendig.

Schüleraufnahmebogen
Formular_Grundschulanmeldung_1.docx (32.17KB)
Schüleraufnahmebogen
Formular_Grundschulanmeldung_1.docx (32.17KB)




Sie leben/ wohnen getrennt jedoch besteht weiterhin gemeinsames Sorgerecht? (Nur bei nicht verheirateten Paaren)






Des Weiteren benötigen wir zur Anmeldung:

  • die Geburtsurkunde des Kindes zur Vorlage im Original und eine Kopie zur Aufbewahrung an der Schule
  • Personalausweis
  • Nachweis über das Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern/ Alleinerziehend 
  • Impfausweis (Masernschutzgesetz)



Regelung für das Schuljahr 2021/ 2022 

 

Bereich Schulen, Kindertagesstätten und Sport - Schulanmeldung für das Schuljahr 2021/ 2022 ACHTUNG! Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch den vorstehenden Text!

 

In welchem Alter muss ein Kind an der Grundschule angemeldet werden

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2021 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2014 bis 30.06.2015), sind in der Grundschule des jeweiligen Schulbezirkes durch die Eltern/ Sorgeberechtigten persönlich anzumelden.

Im gemeinsamen Schulbezirk erfolgt die Anmeldung in einer der 3 Grundschulen nach Wahl der Eltern/ Sorgeberechtigten. Dabei sollen ein Zweit- und Drittwunsch für die weiteren Schulen des Schulbezirks angegeben werden.

Kinder, die bis zum 30.09.2021 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Diese Kinder werden mit der Schulanmeldung schulpflichtig.

Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2021 das sechste Lebensjahr vollenden, können einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.


Schulbezirk 1 – Einzelschulbezirk:

Grundschule Markkleeberg-Ost, Rilkestraße 11

am 08.09.2020 von 14.00 – 18.00 Uhr

am 09.09.2020 von 07.00 – 11.00 Uhr


Schulbezirk 2 – gemeinsamer Schulbezirk:

Grundschule Markkleeberg-West, Rathausstraße 75

am 08.09.2020 von 14.00 – 18.00 Uhr

am 09.09.2020 von 14.00 – 16.00 Uhr


Grundschule Markkleeberg-Mitte, Raschwitzer Straße 42

am 08.09.2020 von 14.00 – 18.00 Uhr

am 09.09.2020 von 08.00 – 12.00 Uhr


Grundschule Markkleeberg-Großstädteln, Alte Straße 7

am 08.09.2020 von 02.00 – 12.00 Uhr

am 09.09.2020 von 14.00 – 18.00 Uhr


Die Anmeldung durch die Sorgeberechtigten findet in der jeweiligen Schule statt.

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie eine Kopie dieser, den Impfausweis des Kindes und Ihren Personalausweis mit. Ein Sorgerechtsnachweis ist notwendig bei:

  • getrennt lebenden Eltern,
  • in Partnerschaft lebenden, unverheirateten Eltern. 


Christian Funke / Bereichsleiter Schulen, Kindertagesstätten und Sport

 

Zusammensetzung der Schulbezirke für das Schuljahr 2021/2022

Der Stadtrat von Markkleeberg hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 beschlossen, neue Schulbezirke wie folgt zu bestimmen: 

1. Schulbezirk 1 – Einzelschulbezirk für die

Grundschule Markkleeberg-Ost, Rilkestraße 11

Er umfasst das östlich der Bundesstraße 2 liegende Gebiet der Stadt Markkleeberg.


2. Schulbezirk 2 – Gemeinsamer Schulbezirk für die

Grundschule Markkleeberg-Mitte, Raschwitzer Straße 42, Grundschule Markkleeberg-West, Rathausstraße 75 und die Grundschule Markkleeberg-Großstädteln, Alte Straße 7

Er umfasst das westlich der Bundesstraße 2 liegende Gebiet der Stadt Markkleeberg.


Die Schulbezirke gelten ab dem Schuljahr 2018/ 19. Die vorstehende Schulbezirksregelung gilt nicht für Schüler der Bestandsklassen. Diese werden bis zum Ende ihrer Grundschulzeit nach der bisherigen Schulbezirksregelung beschult.

Die Stadt Markkleeberg ist Schulträger der genannten Grundschulen und nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) vom 16. Juli 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen vom 26. April 2017, für die Bildung von Schulbezirken zuständig. Alle in den Schulbezirken wohnhaften Schulanfänger sind in den jeweiligen Grundschulen anzumelden.

Durch die Neuregelung der Schulbezirke in Markkleeberg soll insbesondere im Schulbezirk 2 dazu beigetragen werden, die Anzahl der Schüler pro Klasse (Klassenstärke) zu optimieren, so dass die Kapazität der Schulen (Zweizügigkeit bzw. im Falle der Grundschule Markkleeberg-West Vierzügigkeit) möglichst nicht überschritten werden muss.

Da die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2021/22 unmittelbar bevorstehen (siehe dazu auch den untenstehenden Text!), sollen alle Betroffenen über die Regularien informiert werden.

Im Schulbezirk 1 werden alle dort wohnhaften Schulanfänger in der Grundschule Markkleeberg-Ost angemeldet.

Im Schulbezirk 2 erfolgt die Anmeldung der dort wohnhaften Schulanfänger in einer der drei Grundschulen nach Wahl der Eltern/Sorgeberechtigten. Sofern in einer Schule mehr Kinder angemeldet werden, als es deren Zügigkeit zulässt, müssen die Schülerströme innerhalb des Schulbezirks gelenkt werden. Dies erfolgt durch die Schulleitungen in Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig und dem Schulträger. Daher sollen bei der Schulanmeldung auch ein Zweit- und Drittwunsch für die Schulen des Schulbezirks durch die Eltern/Sorgeberechtigten angegeben werden.

Bei der eventuell notwendigen Schülerlenkung werden folgende Kriterien angewendet:

1. Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung unsere Schule besuchen
2. eng umgrenzte Härtefälle
3. Schüler mit Hauptwohnsitz im Stadtteil Markkleeberg-Gaschwitz
4. Schüler mit dem kürzesten Fußweg von ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule

Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.

Zu den sogenannten engen Härtefällen zählen nicht Einzelheiten des jeweiligen Schulkonzepts wie z.B. Sprachen oder Musik. 

Weitere Informationen erteilen die Schulleitungen zur Schulanmeldung. 

Zur Aufnahme in die Grundschule wird ein Bescheid durch die Schulleiterin erstellt. 

Die Bedarfsanmeldung für einen Hortplatz wird wie folgt geregelt: Bei der Schulanmeldung wird den Eltern/ Sorgeberechtigten ein Formular „Bedarfsanmeldung für einen Hortplatz“ ausgehändigt. Wird ein Hortplatz gewünscht, ist dieses Formular ausgefüllt bis zum 30.09.2020 bei der Stadtverwaltung Markkleeberg, Amt für Soziales und Bildung, Bereich Schulen, Kindertagesstätten und Sport einzureichen. Die Entscheidung über die Vergabe eines Hortplatzes fällt nach dem Bescheid über die Schulaufnahme. Der Hortplatz wird in der Regel an dem der Schule zugeordneten Hort zur Verfügung gestellt. 

Der Bereich Schulen, Kindertagesstätten und Sport im Amt für Soziales und Bildung der Stadtverwaltung Markkleeberg steht für weitere Fragen gern zur Verfügung.

 

Kontaktdaten:

Herr Funke, Bereichsleiter
Tel.: 0341/35 33 249
E-mail: christian.funke@markkleeberg.de