Aufnahme an der Grundschule
Allgemeine Informationen zur Aufnahme
Bitte informieren Sie sich über folgenden Link: https://www.schule.sachsen.de/1788.htm
Wichtige Unterlagen zur Anmeldung
Das Formular "Schüleraufnahmebogen" ist bei einer Anmeldung an unserer Schule immer notwendig.
Sie leben/ wohnen getrennt jedoch besteht weiterhin gemeinsames Sorgerecht? (Nur bei nicht verheirateten Paaren)
Des Weiteren benötigen wir zur Anmeldung:
- die Geburtsurkunde des Kindes zur Vorlage im Original und eine Kopie zur Aufbewahrung an der Schule
- Personalausweis
- Nachweis über das Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern/ Alleinerziehend
- Impfausweis (Masernschutzgesetz)
In welchem Alter muss ein Kind an der Grundschule angemeldet werden
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2021 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2014 bis 30.06.2015), sind in der Grundschule des jeweiligen Schulbezirkes durch die Eltern/ Sorgeberechtigten persönlich anzumelden.
Im gemeinsamen Schulbezirk erfolgt die Anmeldung in einer der 3 Grundschulen nach Wahl der Eltern/ Sorgeberechtigten. Dabei sollen ein Zweit- und Drittwunsch für die weiteren Schulen des Schulbezirks angegeben werden.
Kinder, die bis zum 30.09.2021 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Diese Kinder werden mit der Schulanmeldung schulpflichtig.
Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2021 das sechste Lebensjahr vollenden, können einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.
Schulbezirk 1 – Einzelschulbezirk:
Grundschule Markkleeberg-Ost, Rilkestraße 11
am 08.09.2020 von 14.00 – 18.00 Uhr
am 09.09.2020 von 07.00 – 11.00 Uhr
Schulbezirk 2 – gemeinsamer Schulbezirk:
Grundschule Markkleeberg-West, Rathausstraße 75
am 08.09.2020 von 14.00 – 18.00 Uhr
am 09.09.2020 von 14.00 – 16.00 Uhr
Grundschule Markkleeberg-Mitte, Raschwitzer Straße 42
am 08.09.2020 von 14.00 – 18.00 Uhr
am 09.09.2020 von 08.00 – 12.00 Uhr
Grundschule Markkleeberg-Großstädteln, Alte Straße 7
am 08.09.2020 von 02.00 – 12.00 Uhr
am 09.09.2020 von 14.00 – 18.00 Uhr
Die Anmeldung durch die Sorgeberechtigten findet in der jeweiligen Schule statt.
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie eine Kopie dieser, den Impfausweis des Kindes und Ihren Personalausweis mit. Ein Sorgerechtsnachweis ist notwendig bei:
- getrennt lebenden Eltern,
- in Partnerschaft lebenden, unverheirateten Eltern.
Zusammensetzung der Schulbezirke für das Schuljahr 2021/2022
Der Stadtrat von Markkleeberg hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 beschlossen, neue Schulbezirke wie folgt zu bestimmen:
Grundschule Markkleeberg-Ost, Rilkestraße 11
Er umfasst das östlich der Bundesstraße 2 liegende Gebiet der Stadt Markkleeberg.
2. Schulbezirk 2 – Gemeinsamer Schulbezirk für die
Grundschule Markkleeberg-Mitte, Raschwitzer Straße 42, Grundschule Markkleeberg-West, Rathausstraße 75 und die Grundschule Markkleeberg-Großstädteln, Alte Straße 7
Er umfasst das westlich der Bundesstraße 2 liegende Gebiet der Stadt Markkleeberg.
Die Schulbezirke gelten ab dem Schuljahr 2018/ 19. Die vorstehende Schulbezirksregelung gilt nicht für Schüler der Bestandsklassen. Diese werden bis zum Ende ihrer Grundschulzeit nach der bisherigen Schulbezirksregelung beschult.
Die Stadt Markkleeberg ist Schulträger der genannten Grundschulen und nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) vom 16. Juli 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen vom 26. April 2017, für die Bildung von Schulbezirken zuständig. Alle in den Schulbezirken wohnhaften Schulanfänger sind in den jeweiligen Grundschulen anzumelden.
Zu den sogenannten engen Härtefällen zählen nicht Einzelheiten des jeweiligen Schulkonzepts wie z.B. Sprachen oder Musik.
Weitere Informationen erteilen die Schulleitungen zur Schulanmeldung.
Zur Aufnahme in die Grundschule wird ein Bescheid durch die Schulleiterin erstellt.
Die Bedarfsanmeldung für einen Hortplatz wird wie folgt geregelt: Bei der Schulanmeldung wird den Eltern/ Sorgeberechtigten ein Formular „Bedarfsanmeldung für einen Hortplatz“ ausgehändigt. Wird ein Hortplatz gewünscht, ist dieses Formular ausgefüllt bis zum 30.09.2020 bei der Stadtverwaltung Markkleeberg, Amt für Soziales und Bildung, Bereich Schulen, Kindertagesstätten und Sport einzureichen. Die Entscheidung über die Vergabe eines Hortplatzes fällt nach dem Bescheid über die Schulaufnahme. Der Hortplatz wird in der Regel an dem der Schule zugeordneten Hort zur Verfügung gestellt.
Der Bereich Schulen, Kindertagesstätten und Sport im Amt für Soziales und Bildung der Stadtverwaltung Markkleeberg steht für weitere Fragen gern zur Verfügung.